Alle Verfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen belassen

Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty kritisierte das Vorhaben der Landesregierung, Asylverfahren vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu verlagern. "Dadurch werden auch Rechtssuchende in Essen betroffen sein, die nach dem Willen der Landesregierung weitere Wege in Kauf nehmen sollen", kritisierte Kutschaty die Absicht der Landesregierung.

Gleichzeitig befürchtet Kutschaty, dass damit auch die Tür zu weiteren Verlagerungen geöffnet werde. Dies könne nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein.

"Das bedeutet mehr Zeit und mehr Kosten für die Rechtsuchenden und ihre anwaltliche Vertretung sowie die Kommunen und den Steuerzahler. Dabei sind Gerichte für die Rechtsuchenden da und keineswegs umgekehrt", so der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty.

Hintergrund dieser Absicht ist die inzwischen auch öffentlich bekannte besondere Belastung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Wesentliche Folge davon sind längere Erledigungszeiten.

"Für die SPD-Landtagsfraktion gibt es eine zweifellos bessere Alternative zur Planung des Justizministeriums", so Kutschaty. "Zum einen Verwaltungsrichterinnen und -richter, die bereit sind, am Standort Gelsenkirchen zu arbeiten, nach dorthin zu versetzen. Dazu bedarf es eines qualifizierten Aufrufs des Justizministeriums. Zum anderen regen wir an, frei werdende Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorrangig an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu verlagern sowie aktuelle Richtereinstellungen im Einzelfall für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorzunehmen, die im weiteren Zeitablauf wieder ausgeglichen werden.

Auch weiterhin müsse sich Nordrhein-Westfalen eine bürgernahe Justiz leisten. Diese Anforderung an eine moderne Justiz beinhalte ausdrücklich auch die räumliche Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern, erklärte Kutschaty abschließend.