Die Pläne der Firma Harmuth eine Müllverbrennungsanlage im Essener Stadthafen zu errichten, hat Fragen zum Genehmigungsverfahren aufgeworfen. Dies hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty zum Anlass genommen, bei der Bezirksregierung nachzufragen. Insbesondere die erst nach Genehmigung der Recyclinganlage beantragte wesentliche Änderung mit dem Ziel eine Verbrennungsanlage zu errichten, hatte bei Bürgern die Besorgnis ausgelöst, dass die Genehmigungshürden wesentlich niedriger ausfallen, als bei einem Neuverfahren.
In der mittlerweile vorliegenden Antwort erläutert die Bezirksregierung, dass sich das Änderungsgenehmigungsverfahren im Fall der Firma Harmuth nicht von einem Neugenehmigungsverfahren unterscheiden wird. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz werde sowohl die Öffentlichkeit beteiligt, als auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Da das Recyclingzentrum wesentlich geändert wird, sind in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen der Gesamtanlage (Recyclingzentrum einschließlich Verbrennungsanlage) zu prüfen und zu bewerten, heißt es in dem Brief weiter.
Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens ist für Mitte Januar 2007 geplant, anschließend erfolgt die Auslegung des Antrags für einen Monat, zwei weitere Wochen können noch Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Erörterung eingehender Einwendungen ist für Ende März geplant. Eine Entscheidung über den Antrag wird frühestens im Juni 2007 erfolgen, so die Bezirksregierung.
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Beginn des formalen Genehmigungsverfahrens erneuerte Kutschaty seine Kritik am geplanten Vorhaben: "Der Essener Norden ist ohnehin schon außerordentlich stark belastet. Weitere Umwelt- und Lärmbelastungen allein durch die zu erwartende Verkehrszunahme sind nicht zu verantworten." Darüber hinaus gäbe es bereits eine Verbrennungsanlage in Karnap. Solange deren Kapazität nicht ausgeschöpft sei, brauche kein Mensch eine weitere Anlage.