Die Pläne der Firma Harmuth, eine Müllverbrennungsanlage im Stadthafen zu errichten, haben Fragen zum Genehmigungsverfahren aufgeworfen. Dies hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty zum Anlass genommen, bei der Bezirksregierung nachzufragen.
Insbesondere die erst nach Genehmigung der Recyclinganlage beantragte wesentliche Änderung mit dem Ziel, eine Verbrennungsanlage zu errichten, hatte bei Bürgern die Besorgnis ausgelöst, dass die Genehmigungshürden wesentlich niedriger ausfallen könnten als bei einem Neuverfahren.
In der Antwort erläutert die Bezirksregierung, dass sich das Änderungs-Genehmigungsverfahren im Fall der Firma Harmuth nicht von einem Neu-Genehmigungsverfahren unterscheiden wird. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz werde sowohl die Öffentlichkeit beteiligt als auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Da das Recyclingzentrum wesentlich geändert wird, sind in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen der Gesamtanlage (Recyclingzentrum einschließlich Verbrennungsanlage) zu prüfen und zu bewerten, heißt es in dem Brief weiter.
Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens ist für Mitte Januar geplant, anschließend erfolgt die Auslegung des Antrags für einen Monat, zwei weitere Wochen können Bürgerinnen und Bürger noch Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Erörterung der Einwendungen ist für Ende März geplant. Eine Entscheidung über den Antrag wird frühestens im Juni 2007 erfolgen, so die Bezirksregierung.
Vor dem Hintergrund der Harmuth-Aktivitäten im Stadthafen fordern Borbecks Ortspolitiker seit längerem ein Verkehrskonzept für den Essener Nordwesten. Ziel soll es sein, übermäßigen Lkw-Verkehr in Wohngebieten zu vermeiden. Die Stadtverwaltung hatte die Bedenken erst vor kurzem als unbegründet vom Tisch gewischt (wir berichteten).