Der vom Landtag NRW eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss I, der die Umstände des Mordes an einem Häftling in der JVA Siegburg aufklären soll, hat sich am Mittwoch, 16. Mai 2007, in der Villa Horion in nichtöffentlicher Sitzung konstituiert.
Der Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 14/4011) auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung war in der Plenarsitzung am 28. März 2007 einstimmig angenommen worden.
Der Untersuchungsausschuss hat 11 Mitglieder (5 CDU; 4 SPD; 1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 1 FDP). Vorsitzender ist der Abgeordnete Wolfgang Schmitz (CDU); stellvertretender Vorsitzender Thomas Kutschaty (SPD). Zur Wahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses und seiner Vorsitzenden siehe Drucksache 14/4256.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat den Auftrag,
1. die Missstände und Mängel, die zum Tod des Häftlings Hermann H. am 11. November 2006 in der Justizvollzugsanstalt Siegburg geführt haben,
2. die Missstände und Mängel in der Justizvollzugsanstalt Siegburg, die im Zusammenhang mit dem Tod des Häftlings Hermann H. am 11. November 2006 bekannt geworden sind,
3. die organisatorischen und tatsächlichen Verhältnisse im Geschäftsbereich des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, insbesondere der Abteilung IV – Justizvollzug – sowie des Landesjustizvollzugsamtes und insbesondere im Hinblick auf die Informationsflüsse im Zusammenhang mit dem Vorfall am 11. November 2006,
4. die Reaktion der Justizministerin, des Staatssekretärs und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Geschäftsbereich des Justizministeriums nach dem Bekanntwerden des Vorfalls
und danach
5. die tatsächlichen Verhältnisse im nordrhein-westfälischen Jugendstrafvollzug und Jugenduntersuchungshaftvollzug, insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, Gewalt unter Gefangenen zu verhindern,
zu untersuchen und aufzuklären. Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich hinsichtlich Ziffer 5. auf den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006.
Nach Artikel 41 der Landesverfassung NRW hat der Landtag das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Ein Untersuchungsausschuss erhebt in öffentlicher Verhandlung die Beweise, die er oder die Antragsteller für erforderlich erachten.
(Quelle: Landtag NRW)