In NRW darf es keine Mitbestimmung zweiter Klasse geben

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph, begrüßte das heute gemeinsam vom DGB und der GEW vorgestellte Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Änderungen des Mitbestimmungsrechts für die Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen: "Das Gutachten bestätigt die von uns bereits im Gesetzgebungsverfahren erhobene Kritik an dem handwerklich extrem unsauber gearbeiteten Gesetz.

Das Gesetz schafft für Lehrerinnen und Lehrer eine Mitbestimmung zweiter Klasse. Sie werden gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst benachteiligt, ohne dass sich dafür eine sachliche Begründung finden ließe – dies ist Willkür."

Der innenpolitische Experte der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass die Regelungen für die Personalräte im Schulbereich zu Unterrichtsausfällen und Unruhe in den Schulkollegien führen werde, wenn das neue Schuljahr beginne: "Die beiden Unglücksraben der Landesregierung, die Minister Sommer und Wolf, müssen nun die Scherben zusammenkehren und noch vor Schuljahresbeginn eine pragmatische Lösung finden, damit die Unterrichtsversorgung und der Schulbetrieb nicht durch die Personalratsarbeit beeinträchtigt wird."

Rudolph bekräftigte die Ankündigung der SPD-Fraktion, zusammen mit den Gewerkschaften bis zur Landtagswahl 2010 Grundzüge für ein modernes Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) zu erarbeiten: "Wir werden gemeinsam ein wegweisendes und vorbildliches Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Dienst entwickeln und den Kahlschlag rückgängig machen, den CDU und FDP beim LPVG angerichtet haben."