Neues Wohn- und Teilhabegesetz kann Standards in der Pflege senken

Das Wohn- und Teilhabegesetz, das Standards in Senioren- und Pflegeheimen definiert, soll von Januar 2009 das bisherige Heimgesetz ersetzen. Bei der Föderalismusreform 2006 hatten sich Bund und Länder geeinigt, das Heimgesetz in den Aufgabenbereich der Länder zu übertragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung befindet sich derzeit in der Diskussion. In der Grundausrichtung des Gesetzes stimmen die im Landtag vertretenen Parteien zwar überein, der Geltungsbereich ist nach Auffassung der Essener SPD-Landtagsabgeordneten Britta Altenkamp allerdings noch unklar formuliert.

Auch hinsichtlich der auf 50 Prozent festgelegten Fachkräftequote sieht die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Britta Altenkamp deutlichen Nachbesserungsbedarf. "Diese Zahl sollte man lieber von der Situation der Pflegebedürftigen abhängig machen", so die Landtagsabgeordnete. Auch den Ausbau alternativer Wohnformen sieht Altenkamp gefährdet, wenn das Gesetz unverändert in Kraft trete. Denn laut Gesetzentwurf gelten Wohngruppen von sechs oder mehr Pflegebedürftigen, die den gleichen Pflegedienst beauftragen, als Heim. "Sie unterliegen dann den Kontrollen stationärer Pflege. Das macht selbstbestimmtes Wohnen unmöglich", kritisiert die SPD-Sozialexpertin.

Zur Diskussion über den Gesetzentwurf und die darin enthaltenen Veränderungen laden die drei Essener SPD-Landtagsabgeordneten Britta Altenkamp, Dieter Hilser und Thomas Kutschaty im Rahmen der Veranstaltungsreihe "SPD-Landtagsfraktion vor Ort" am 11. September 2008, 17 Uhr, in das Gerhard-Kersting-Haus (Rheinische Str. 58) ein. Neben den drei Essener SPD-MdLs informiert der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Killewald, über den Gesetzentwurf. Im Anschluss daran diskutieren Peter Renzel (Dezernent der Stadt Essen für Jugend, Soziales und Gesundheit), Gertrud Seel (Gesundheitsmanagerin der Gesellschaft für soziale Dienste Essen) und Dr. Friedrich Schwegler (Leiter des Referats Pflegeversicherung des Medizinischen Dienstes der Kasse Nordrhein) den Gesetzentwurf und die konkreten Auswirkungen auf Essen.