Zumwinkel-Panne „ganz normal“?

Von Theo Schumacher Trotz der vermeintlichen Justizpanne im Falle Klaus Zumwinkel wird der frühere Postchef nicht zwangsläufig ohne Haftstrafe davonkommen. „Bei der Strafzumessung können verjährte Taten mit berücksichtigt werden”, stellte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) im Rechtsausschuss des Landtags klar. Bei der Teilverjährung im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen Zumwinkel (die NRZ berichtete) sei nichts passiert, „was auch nur entfernt an einen Skandal erinnern könnte”, beteuerte sie.

Die Wogen waren hochgeschlagen, als bekannt wurde, dass ein Zumwinkel für das Jahr 2001 zur Last gelegter Steuerschaden in Höhe von 214 000 Euro verjährt war, weil eine Durchsuchungsanordnung und ein Haftbefehl von einem Bochumer Ermittlungsrichter zwölf Stunden zu spät ausgestellt worden waren. Das führte dazu, dass die Summe der Zumwinkel vorgeworfenen Steuerhinterziehung von 1,18 Millionen auf 966 000 Euro sank – mithin unter die Millionengrenze, ab der nach dem jüngsten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof in der Regel Haftstrafen ohne Bewährung fällig sind. Die SPD zerrte den Fall vor den Ausschuss, weil – so Fraktionsvize Ralf Jäger – „Richter und Steuerfahndung kollektiv gepennt” hätten.

Unter Juristen ist umstritten, wie sich die strafrechtliche Verjährungsfrist von Steuerdelikten errechnet. Diese Frage wird laut Müller-Piepenkötter auch in der Fachliteratur unterschiedlich beantwortet – „ein ganz normaler Vorgang”, wie sie hinzufügte. Völlig anderer Meinung war Thomas Kutschaty (SPD), der Müller-Piepenkötter „mangelnde Sensibilität” vorwarf und eine Entschuldigung verlangte. Gerade in einem öffentlichkeitswirksamen Verfahren wie dem Fall Zumwinkel sei mehr Sorgfalt erforderlich, um eine „faustdicke Panne” zu vermeiden.

Strafzumessung sei „keine mathematische Aufgabe”, beschwichtigte die Ministerin, vielmehr ein „komplexer Vorgang, bei der die Schadenshöhe nur als ein Umstand gewichtet werde. Auch für die Pflicht zurSteuernachzahlung spiele die Verjährung „überhaupt keine Rolle”. Sie widersprach auch dem Vorwurf von Monika Düker (Grüne), Zumwinkel habe profitiert, weil die Justiz „auf den letzten Drücker gearbeitet” habe. „Der Ermittlungsrichter war nicht überlastet”, so die Ministerin.

Quelle: NRZ /DerWesten.de