„Es gibt keinen Anlass für Spekulationen über dunkle Machenschaften im Hinblick auf das BGH-Urteil”, machte Müller-Piepenkötter klar. Auch sei die Strafzumessung keine mathematische Aufgabe, bei der bis 990 000 Euro eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden müsse und bei einer Million Euro eine Strafaussetzung nicht mehr in Betracht käme. „Die Höhe des Schadens ist nur einer von vielen Umständen – wenn auch ein gewichtiger.”
In der Affäre um Korruptionsvorwürfe gegen den Ex-Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium, Harald Friedrich (Meschede), wies die Justizministerin den Vorwurf der Einflussnahme durch Landesministerien zurück und stellte Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) einen „Persilschein” aus.
Razzia mit 275 Beamten
Mitarbeiter des Umweltministeriums seien verpflichtet gewesen, den Ermittlern auch vage Verdachtsmomente gegen F. mitzuteilen, sagte Müller-Piepenkötter. Trotz einer bundesweiten Razzia mit 275 Beamten war der Vorwurf der persönlichen Bereicherung und des bandenmäßigen Betrugs nicht bestätigt worden. Die Staatsanwaltschaft will die Prüfung der Vorwürfe noch in dieser Woche abschließen.
Der SPD-Abgeordnete Thomas Kutschaty kritisierte, dass bei der Razzia mit „Kanonen auf Spatzen geschossen” worden sei. Die Ministerin verwies aber darauf, dass bisher kein abschließendes Ergebnis der Ermittlungen gegen Friedrich vorliege. Außerdem seien auch in anderen Fällen bis zu 80 Prozent der Hinweise auf Korruption am Ende strafrechtlich bedeutungslos. Der 56-jährige Friedrich war wegen Amts- und Machtmissbrauchs entlassen worden, weil er Einstellungsverfahren manipuliert haben soll.
In einem fast einstündigen, detaillierten Bericht machte Müller-Piepenkötter deutlich, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet sei, bei Anhaltspunkten wegen verfolgbarer Straftaten einzuschreiten. Das Umweltministerium habe das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen aktiv unterstützt. Dazu sei das Ministerium nach der Strafprozessordnung verpflichtet.
Quelle: Westfalenpost / DerWesten.de