Düsseldorf kompakt

Von den drei kommenden Plenartagen stehen die Parlamentsitzungen am Mittwoch und Donnerstag ganz im Zeichen der Haushaltsberatungen. Die Plenarsitzung am Mittwoch beginnt mit dem von der Landesregierung vorgelegten dritten Nachtragshaushalt 2008. Nach dieser zweiten sowie der anschließenden dritten Lesung steht die Entscheidung zum Nachtragshaushalt sowie zum Gesetz zur Errichtung eines Fonds für die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den finanziellen Lasten des Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes (Abrechnungsfondsgesetz – AFoG) an.

Der Gesetzentwurf findet sich hier, die Beschlussempfehlung des Haushalt- und Finanzausschuss hier.

Darüber hinaus beraten wir in zweiter Lesung den Landeshaushalt 2009. In der Debatte am Mittwoch kommen die einzelnen Haushaltspläne für die Ressorts Wirtschaft, Inneres, Wissenschaft, Bauen und Wohnen zur Sprache. Die Aussprache zum Haushalt wird verknüpft mit einer Debatte zur mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung und zu den geplanten Zuweisungen des Landes an die Kommunen in diesem Jahr. Am Donnerstag (29.01.09) geht die Haushaltsdebatte im Plenum weiter. Dann stehen die Einzelpläne der Ressorts Schule, Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Umwelt und Justiz an.

Detaillierte Informationen zu den Haushaltsberatungen gibt es hier.

Darüber hinaus stehen die folgenden Themen auf der Tagesordnung:

Aktuelle Stunde: Bad Bank für die WestLB zu Lasten der Steuerzahler?

In der aktuellen Stunde am Freitag stehen mutmaßliche Überlegungen der Landesregierung im Raum, wonach die krisengezeichnete WestLB in eine aufgehübschte Fusionsbank und eine hässliche Konsolidierungsbank aufgeteilt werden soll. Die Medien hatten zuvor entsprechend berichtet. Diese Aufteilung brächte enorme zusätzliche Belastungen und Risiken für den Landeshaushalt und somit auch für die nordrhein-westfälischen Steuerzahler mit sich. Deshalb muss sich der Landtag erneut mit dem Thema WestLB beschäftigen. Mehr…

Meldung: Keine Abwicklung der WestLB zu Lasten der Steuerzahler

Kein Kind ohne Mahlzeit

Kein Kind soll ohne Mahlzeit sein. Um das sicherzustellen, hat die Landesregierung einen entsprechenden Landesfonds eingerichtet, damit auch Kinder aus finanzschwachen Familien am Mittagessen an den nordrhein-westfälischen Ganztagsschulen teilnehmen können. Der Haken: leider kommen nur Schülerinnen und Schüler einer regulären Ganztagsschule in den Genuss dieser Förderung. An Gymnasien mit Nachmittagsunterricht schauen die Schülerinnen und Schüler ins Leere. Ein Erlass des Schulministerium gibt allen Schulen verpflichtend vor, nach der 6. Stunde eine einstündige Mittagspause anzubieten und für eine Verpflegung zu sorgen. Kommunen, die auf die Landesvorgaben reagieren und entsprechende Angebote anbieten bzw. anbieten wollen, werden jedoch u.a. mit zwei massiven Problemen konfrontiert:

1. An den Schulen, die ein Mittagessen anbieten, aber keine Ganztagsschulen sind, soll es für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien keinen Zuschuss geben. Entsprechende Vorstöße einzelner Kommunen bei der Landesregierung wurden mit dem Hinweis begegnet, dass die Mittel aus den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ausschließlich für Ganztagsschulen zur Verfügung stehen.

2. Es gibt viele Schulen, die ein Mittagessen anbieten wollen, dies aber nicht können, weil die von der Landesregierung für notwendige Umbauten maximal vorgesehenen 100.000 Euro pro Schule nicht ausreichen und die Kommunen die fehlenden Mittel auch nicht kompensieren können. Die im Erlass vorgesehene Übergangsfrist, nach der die Schulen und die Kommunen Zeit bis Januar 2011 haben, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, ist vor diesem Hintergrund keine Hilfe. Vielmehr verschärft die Übergangsfrist das Problem. Viele Schulen verständigen sich neuerdings mit den Eltern darauf, die Pause zu verkürzen und keine Mahlzeit anzubieten.

Der komplette Antrag der SPD Fraktion findet sich hier.

NRW-Vergaberecht den Erfordernissen des Konjunkturpakets II anpassen

Wir wollen, dass die Mittel aus dem zweiten Konjunkturpaket möglichst schnell und unkompliziert verausgabt werden können und schlagen deshalb eine zeitlich begrenzte Modifizierung des NRW-Vergaberechtes vor. Derzeit können öffentliche Aufträge nur bis zu einem Volumen von 30.000 Euro freihändig vergeben werden können, wenn zuvor drei Vergleichsangebote eingeholt worden sind. Für Bauleistungen müssen bei einem Volumen zwischen 30.000 bis 75.000 Euro (Ausbau im Hochbau), zwischen 30.000 und 150.000 Euro (Rohbau im Hochbau) und zwischen 30.000 und 300.000 Euro (Tiefbau) qualifizierte Angebote bei mehreren, in der Regel acht Wettbewerbern eingeholt werden (Beschränkte Vergabe). Die von der EU festgelegten Schwellenwerte über die eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss, liegen deutlich höher. Zu Erleichterung und Beschleunigung investiver Maßnahmen soll für Bauleistungen mit einem Auftragswert bis zu 100.000 Euro die freihändige Vergabe ohne förmliches Verfahren ermöglicht werden. Bis zu einem Auftragswert bis 1.000.000 Euro im Baubereich und bis 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich sollen beschränkte Vergaben ohne die Pflicht einer vorherigen öffentlichen Bekanntmachung rechtlich abgesichert werden. Mehr…

Wohnungsbauförderung für Konjunkturprogramm nutzen

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat die Wohnungsbauförderung in den letzten Jahren ausgehöhlt und systematisch geschwächt. Der Investitionsbedarf ist enorm; eine Ausweitung des Programme ist dringend erforderlich. Statt zusätzlicher Förderung hat die Landesregierung seit 2006 dem Landeswohnungsbauvermögen 584 Mio. € entzogen. Mit diesem Geld hätten Investitionen in Höhe von annähernd 2 Mrd. € im sozialen Wohnungsbau realisiert werden können. Diese Investitionen wären unmittelbar dem Handwerk und dem Mittelstand zu Gute kommen. Unser Antrag fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes zurückzuziehen, die Änderungen, die zur Schwächung des Landeswohnungsbauvermögens geführt haben rückgängig zu machen und das Landeswohnraumförderungsprogramm für die Jahre 2009 und 2010 auf 1 Mrd. € aufzustocken.

Studie zur Wohnungsnothilfe unverzüglich veröffentlichen

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit setzt Sozialschauspieler Jürgen Rüttgers seine Politik der sozialen Kälte fort und setzt den Rotstift bei den obdachlosen Menschen an. Bislang hatte das Land rund 1,2 Mio. Euro für "Hilfen für Wohnungslose" bereitgestellt. Im Haushaltsansatz für das Jahr 2009 sind diese Mittel nun ersatzlos gestrichen. Ohne diese Förderung drohen zahllosen Projekten nun das Aus. Der Abschluss- und Erfahrungsbericht zu den mit diesen Mitteln geförderten Projekten wird der Öffentlichkeit und dem Landtag offensichtlich bewusst vorenthalten. Nach Meinung der SPD-Fraktion muss dieser Bericht unverzüglich vorgelegt werden. Mehr…

Weitere Anträge der SPD-Fraktion

  • Zügig beraten und entschlossen handeln – Rahmenbedingungen für die kommunalen Investitionen festlegen
  • Schwarz-Gelb runter von der Bremse: Investitionsprogramm Emissionshandel für NRW jetzt
  • Land NRW torpediert Grundstücksübertragung auf den Flughafen Köln/Bonn
  • Tempo – Tempo – Tempo: Vergabe von Landesbürgschaften bei Liquiditätsengpässen beschleunigen

    Tagesordnungen der 112., 113. und 114. Sitzung

  • 112. Sitzung
  • 113. Sitzung
  • 114. Sitzung

    Plenum live im Landtags-TV

    Landtag Intern

    Die aktuelle Onlineausgabe der Parlamentszeitschrift gibt es hier.

    Die nächsten Plenarsitzungen finden am 11. und 12. Februar 2009 statt.