Das Urteil ist gesprochen: Das Landesverfassungsgericht hat die Klage von SPD und Grünen in vollem Umfang abgewiesen. Das bedeutet, dass die Kommunalwahl am 30. August stattfindet (nicht gleichzeitig mit der Bundestagswahl am 27, September) und es keine Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt mehr geben wird. Der STADTSPIEGEL fragte beim SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Kutschaty und beim CDU-OB Dr. Wolfgang Reiniger nach – beide sind auch Juristen…
Nicht gut gelaunt – natürlich nicht reagierte Kutschaty auf das Ergebnis. „Der 30. August ist der falsche Termin, weil ich denke, dass eine Landesregierung etwas dafür tun sollte, dass möglichst viele Bürger zur Wahl gehen. Deshalb ist es sinnvoll, die Wahltermine zu bündeln. Außerdem hätte man Kosten sparen können, wenn gleichzeitig mit der Bundestagswahl gewählt würde.” Dass Demokratie auch Geld kosten muss, das sei klar, aber wenn man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann, dann sollte man das – gerade in Wirtschaftskrisenzeiten – auch tun.
Auch die Wahlhelfer müssen jetzt zweimal ran, meist werden städtische Angestellte „dienstverpflichtet”, um diese Arbeit zu übernehmen. „Das ist halt so. Allerdings könnte jeder Bürger zu diesem Ehrenamt herangezogen werden, aber es ist normal, dass man erst im eigenen Laden‘ nachfragt”, erklärt Kutschaty und vergisst nicht hinzuzufügen, dass er ja sowieso für eine Zusammenlegung der Wahlen gewesen wäre…
Dass die Stichwahl abgeschafft ist, liegt ihm besonders schwer im Magen: „Das kann zu absurden Ergebnissen führen. Ein Kandidat, der im schlimmsten Fall nur 25 Prozent der Stimmen auf sich vereint, kann zukünftig Oberbürgermeister werden. Obwohl drei Viertel der Wähler nicht für ihn gestimmt haben.” Die Stichwahl sei noch in keinem anderen Bundesland abgeschafft worden. Aber warum dann in NRW?
„Dahinter steckt politisches Kalkül. Ein Blick ins Land zeigt, dass es viele Stellen gibt, wo der CDU-Kandidat zwar im ersten Wahlgang die meisten Stimmen hat – also nach jetzigem Recht OB wäre -, aber bei der Stichwahl dann doch gescheitert ist. Das liegt daran, dass sich im linken Spektrum einfach mehr Kandidaten tummeln.” Kutschaty ist eindeutig unzufrieden mit dem Urteil, hofft aber, dass jetzt erst recht möglichst viele Bürger zur Urne gehen.
OB Dr. Wolfgang Reiniger hat ebenfalls nichts gegen eine hohe Wahlbeteiligung. Für ihn ist der 30. August genau der richtige Termin, weil „er sicherstellt, dass die örtlichen Themen und Kandidaten in den Vordergrund rücken und nicht Kanzler- und Koalitionsfrage auf Bundesebene alles überlagern”, so OB Dr. Wolfgang Reiniger, kurz nach Bekanntgabe des Entscheids.
Natürlich hätte man bei der Wahltermin-Diskussion auch an den Steuerzahler gedacht, deshalb der („leider gescheiterte") Versuch, jetzt schon Europawahl und Kommunalwahl zusammenzulegen. Die dieses Mal entstehenden Mehrkosten hielten sich in Grenzen. Reiniger: „Im Übrigen: Demokratie kostet Geld."
In punkto städtische Angestellte als Wahlhelfer solle man die „Kirche im Dorf lassen". Rotation und Berücksichtigung von Härtefällen verhinderten eine unzumutbare Belastung Einzelner.
Auch dass die Abschaffung der Stichwahl für verfassungsgemäß erklärt wurde freut den Oberbürgermeister: "Rechtlich zulässig und polnisch vertretbar.” bevl/sisi
Quelle: Stadtspiegel Essen Gesamtausgabe