Krankenakten grundsätzlich kostenfrei

Grundsätzlich haben Patienten das Recht, ihre Krankenakten kostenfrei einzusehen. Die Auslagerungskosten dürfen den Patienten nicht angelastet werden. Lediglich die Kosten für Kopien sind von den Patienten zu erstatten. Das sind die Kernaussagen des NRW-Gesundheitsministeriums aus der Antwort auf eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsagbeordneten Thomas Kutschaty.

Angestoßen wurde die Anfrage von der Bocholder Ratsfrau Gudrun Reise und dem Sprecher in der Bezirksvertretung Borbeck, Friedhelm Klix. Beide hatten die hohen Kosten moniert, die den Patienten für die Herausgabe von Kopien aus ihren Bethesda-Krankenakten von einer Heidelberger Firma, die die Verwaltung der Akten übernommen hat, in Rechnung gestellt werden.

Patienten die ihre Krankenakten anfordern rät Kutschaty, die Rechnung genau zu überprüfen: "Es dürfen ausschließlich die Kopierkosten in Rechnung gestellt werden. Zusätzliche Verwaltungsgebühren dürfen dem Patienten nicht auferlegt werden." Als Richtsatz nennt Kutschaty 0,30 Euro je kopierter Seite und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichtes Düsseldorf aus dem Jahr 2003 (Aktenzeichen: 23 C 11795/03).