Die nordrhein-westfälische Justiz hat mit der neuen Homepage www.betreuung.nrw.de ein weiteres Internet-Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger freigeschaltet.
"Viele Menschen fragen sich, wie sie für wichtige Bereiche des täglichen Lebens Vorsorge treffen können. Mit www.betreuung.nrw.de möchten wir Hilfestellung geben und über das wichtige Themenfeld Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich informieren", erklärte Justizminister Thomas Kutschaty heute (Freitag, 10. September 2010) in Düsseldorf.
Die Homepage zeigt auf, weshalb Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung streng voneinander zu trennen sind. Sie erklärt, weshalb durch den Gebrauch einer Vorsorgevollmacht ein Betreuungsverfahren vermieden werden kann. Es wird ein Überblick über den Ablauf eines Betreuungsverfahrens gegeben und erläutert, was eine Patientenverfügung ist. Als weitergehender Service steht eine Vielzahl von Formularen zum Herunterladen zur Verfügung, unter anderem das Muster einer Vorsorgevollmacht. Auch die häufig nachgefragte Broschüre des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
"Ich hoffe, dass die neue Homepage dazu beiträgt, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Orientierung in für den juristischen Laien nicht immer einfachen Rechtsfragen zu geben," betonte der Justizminister. "Gerade in einem so wichtigen Bereich wie der rechtlichen Vertretung in Situationen, in denen man seine Angelegenheit nicht mehr selber regeln kann, ist es wichtig, dass man eingehend und zuverlässig informiert ist. Nur dann kann man wichtige Entscheidungen bereits jetzt verantwortungsvoll für die Zukunft treffen."