Die Landesregierung will Schutz und Hilfen für Kriminalitätsopfer weiter stärken. Über Stand und Perspektiven des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen soll ein umfassender Opferschutzbericht der Landesregierung unter Federführung des Justizministeriums Auskunft geben. Dies beschloss heute (21. September 2010) das Kabinett in Düsseldorf.
"Für die Landesregierung hat der Opferschutz eine besondere und zentrale Bedeutung. Kriminalitätsopfer haben einen Anspruch darauf, mit den oft einschneidenden Folgen und Auswirkungen einer Straftat nicht allein gelassen zu werden", betonte Justizminister Thomas Kutschaty. Er fügte hinzu: "Es ist nicht irrationales Rachestreben, sondern ein berechtigtes Anliegen des Opfers, bestätigt zu bekommen, dass der Täter ihm Unrecht und Leid angetan hat. Jedes Opfer hat Anspruch auf staatlichen Schutz vor weiteren Schäden und Unterstützung bei der Überwindung des erlittenen Traumas."
Der Opferschutzbericht wird nach den Worten des Ministers nicht nur eine Bestandsaufnahme des bisher Erreichten sein, sondern die Grundlage für weitere Verbesserungen bilden. Er soll einen Überblick über die Rechtslage sowie bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote geben. Zusammengefasst werden die Maßnahmen und Projekte der verschiedenen Ministerien und Behörden. Aufzeigen soll der Bericht aber auch, wo noch weiterer Handlungsbedarf zu Ausbau und Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe besteht.