Düsseldorf kompakt

An den kommenden drei Tagen debattiert das Plenum wieder über aktuelle Fragen der Landespolitik. Im Mittelpunkt steht dabei gewiss der Nachtragshaushalt, der am Mittwoch ins Plenum eingebracht wird. Der Nachtrag sieht zusätzliche Kreditaufnahmen in Höhe von 2,3 Mrd. Euro vor. Damit zieht die neue rot-grüne Landesregierung die überfällige Schlussbilanz der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung.

Die darin enthaltenen zusätzlichen Posten hat die frühere Landesregierung zwar gekannt, aber nicht offiziell eingestanden. Die alte Landesregierung hatte bereits mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 6,6 Milliarden Euro gerechnet. Wenn sie seriös geplant hätte, hätte sie die zusätzliche Aufstockung um 2,3 Milliarden Euro ebenso vollziehen müssen, wie wir dies jetzt tun müssen.

Diese nun offen bilanzierten Mehrausgaben führen zu einer Erhöhung der Nettoneuverschuldung auf 8,9 Milliarden Euro. Sie fallen in drei Bereichen an: notwendige Vorsorgemaßnahmen, verpflichtende Entlastungen der Kommunen mit schwieriger Haushaltslage und Ausgaben, die im Haushaltsvollzug zwangsläufig anfallen, bisher aber zu gering angesetzt waren.

Zu den Mehrausgaben gehören im Wesentlichen:

1,3 Milliarden Euro: Notwendigen Aufstockung der Vorsorge für die aus der WestLB AG ausgelagerten Risikopapiere
375 Millionen Euro zur Vorsorge für die streitige Beteiligung der Kommunen an den Kosten der deutschen Einheit
130 Millionen Euro an Grunderwerbsteuer für Kommunen, die ihnen zuletzt vorenthalten wurden
170 Millionen Euro als Ersatz für den Beitrag, den die Kommunen bisher zur Konsolidierung des Landeshaushalts zahlen mussten
100 Millionen Euro für den Versorgungsfonds, der die künftigen Kosten der Altersvorsorge für Beamte abfedert.
600 Millionen Euro für ein Paket von Ausgaben, die wegen zu geringer Haushaltsansätze zwangsläufig fällig werden, davon u.a.:
236 Millionen Euro für Wohngeldentlastung für Kommunen
150 Millionen Euro zur Soforthilfe für Gemeinden zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Unter-3-Jährige (U3)
50 Millionen Euro für Schlussrechnung aus Impffonds gegen H1N1 (Schweinegrippe)
20 Millionen Euro zur Aufstockung im Versorgungsfonds NRW wegen höherer Einstellungen
6,7 Millionen Euro für 1.525 neue Stellen u.a. für Lehrerinnen und Lehrer ab Dezember 2010, um die Unterrichtsversorgung zu sichern.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung findet sich hier, eine Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion zur von der CDU angekündigten Verfassungsklage gegen den Nachtragshaushalt hier.

Mehr Geld für Kommunen

In Verbindung mit dem Nachtragshaushalt wird auch das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010 eingebracht. Die Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat sich infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich verschlechtert. Die Auswirkungen zeigen sich zum einen in den stark gesunkenen Erträgen, insbesondere beim Aufkommen der Gewerbesteuer, aber auch in gestiegenen Aufwendungen, vor allem im Bereich der sozialen Leistungen. Infolge dessen ist die Zahl der Kommunen, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet sind, sprunghaft angestiegen, beschreibt der Gesetzentwurf das Problem. Die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden zu verbessern. Die Stadt Essen wird in diesem Jahr noch rund 10,5 Mio. Euro mehr erhalten. Das sind 3,3 Prozent als ihr Schwarz-Gelb zugestanden hatte. Weitere Informationen gibt es in der gemeinsamen Presseinformation der Essener SPD-Landtagsabgeordneten.

Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze

In der aktuellen Stunde diskutiert der Landtag am Mittwochmorgen die Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze Als schlichtweg skandalös hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die geringe Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um fünf Euro bezeichnet. Seit Monaten hat das Bundesarbeitsministerium an den Regelsätzen für Langzeitarbeitslose herumgerechnet, gestrichen und verschoben. Heraus kamen ganze fünf Euro mehr. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen nennt das Ergebnis „sauber berechnet“. Von wegen, die Koalition hat um die Regelsätze geschachert und herausgekommen ist ein Regelsatz nach Kassenlage. Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundsätze für die Hartz-IV-Leistungen verworfen. Angesichts der Faktenlage muss ernsthaft angezweifelt werden, ob die Vorschläge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Ersten Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass die Berechnungsgrundlage für Erwachsene, Kinder und Jugendliche nicht nachvollziehbar erscheint und der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums für ein menschenwürdiges Leben nicht gerecht wird.

Weitere Anträge und Themen

  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Gesetz zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes I

    Tagesordnungen zu den Plenarsitzungen

  • 9. Plenarsitzung, Mittwoch, 29. September 2010
  • 10. Plenarsitzung, Donnerstag, 30. September 2010
  • 11. Plenarsitzung, Freitag, 1. Oktober 2010

    Landtag Intern

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    Nächste Plenartermine

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