Telefonüberwachung in 526 Verfahren angeordnet

Die Zahl der Telefonüberwachungen im Zuge strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ist in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent gesunken. Das teilte Justizminister Thomas Kutschaty heute (Donnerstag, 30. September 2010) in Düsseldorf mit.

Nach Angaben des Ministers wurden im Jahr 2009 in 526 Verfahren (2008: 578; 2007: 627) Telekommunikationsüberwachungen angeordnet. Der weitaus überwiegende Anteil der Anordnungen betraf die Mobilfunktelekommunikation. Deutlich verringert hat sich die Zahl der betroffenen Personen: Sie sank von 1.875 im Jahr 2008 auf 1.387 im Jahr 2009, was einen Rückgang um mehr als 31 Prozent bedeutet.

"Die im Vergleich zu 2007 und 2008 weiter gesunkene Zahl von Verfahren mit Telefonüberwachungen belegt den verantwortungsvollen Umgang der nordrhein-westfälischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit dem im Einzelfall unentbehrlichen Ermittlungsinstrument", betonte Kutschaty. Dies werde auch durch die erneut hohe Erfolgsquote belegt: Im Jahr 2009 hätten die Überwachungsmaßnahmen in rund 83,5 Prozent der Fälle beweiskräftige Erkenntnisse erbracht.

Entsprechend dem langjährigen Trend am häufigsten, nämlich in rund 45 Prozent der Fälle, erfolgten die Anordnungen zur Verfolgung schwerer Betäubungsmitteldelikte. Weitere rund 15 Prozent betrafen Straftaten aus dem Bereich der sonstigen Organisierten Kriminalität. Der Anteil der Überwachungsmaßnahmen mit Bezug zu kriminellen Strukturen und Organisationen betrug damit allein 60 Prozent. Mord und Totschlag waren in 48 Fällen, Raub und räuberische Erpressung in 83 Fällen Anlass für eine Anordnung der Telekommunikationsüberwachung.