Grußwort zur Veranstaltung „Zwischen legaler Kundenpflege und Korruption“

Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht jeder schätzt sich glücklich, wenn er die Staatsanwaltschaft im Hause hat. Heute ist das allerdings anders, da Sie, sehr geehrter Herr Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Köln Paul Bauwens-Adenauer, und Herr Generalstaatsanwalt in Köln Jürgen Kapischke, gemeinsam zu dieser Veranstaltung zum Thema "Korruptionsbekämpfung" eingeladen haben.

Die rege Teilnahme belegt auf eindrucksvolle Art und Weise, dass die Frage der Korruptionsbekämpfung vielen auf den Nägeln brennt.
Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafbare Handlung. Korruption untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in eine unparteiisch arbeitende öffentliche Verwaltung. Korruptives Verhalten beeinträchtigt nicht nur eine Preisbildung nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Auf internationaler Ebene schadet es auch dem Ansehen Deutschlands. Freie Marktwirtschaft funktioniert weder nach dem Motto "Wer gut schmiert, der gut fährt" noch nach dem Prinzip "Der Ehrliche ist der Dumme". Prägende Kraft in ihr hat der faire Wettbewerb der Anbieter zu sein.

Um korruptivem Verhalten vorzubeugen, ist eine klare Haltung der Unternehmensleitungen besonders wichtig.

Neben Fairness sind Ehrlichkeit und Rechtstreue sowie Schaffung und Wahrung von Transparenz einzufordernde Handlungs¬maximen. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ein Ressort für Compliance – also der Einhaltung von Regeln und Gesetzen – einzurichten. Mit Interesse habe ich der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von 29. September 2010 entnommen, dass nach verschiedenen anderen großen Unternehmen auch Daimler beabsichtigt, demnächst ein Vorstandsressort eigens für den Bereich "Integrität und Recht" zu schaffen. Dazu teilte Daimler mit, Ziel sei eine Unternehmenskultur, die höchsten ethischen Ansprüchen genüge und als beispielhaft gelte. Dieser Anspruch belegt eindrucksvoll die Bedeutung, die Unternehmen zwischenzeitlich der Einhaltung von Gesetzen, Regeln und ethischen Normen beimessen. Auf die Ausführungen von Herrn Dr. Eckart Wente, der uns im Rahmen der heutigen Veranstaltung über die Compliance-Aktivitäten der Ford-Werke berichten wird, dürfen wir vor diesem Hintergrund gespannt sein.

Augenscheinlich hat die Wirtschaft erkannt, dass Korruption nur vordergründige und fragwürdige Vorteile bringt, letztlich einem Unternehmen aber mehr schadet als nutzt. Dies gilt nicht nur für die Einschätzung durch Kunden. Längst soll gute Unternehmensführung im Sinne der Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Korruption und zur Förderung von Transparenz und ethischem Verhalten eine Rolle auch für Rating-Agenturen spielen.

Anrede,

Korruption hat nicht nur mit Ethik zu tun, sondern mit der harten Realität des Strafrechts. Wie alle wissen, ist korruptives Verhalten nicht nur in Deutschland, sondern zwischenzeitlich auch bei einem Handeln im Ausland strafbar. Die Abgrenzung noch erlaubter von schon strafbaren Verhaltensweisen kann insbesondere mit Blick auf Rechtslage, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Gebräuche in einem fremden Land im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten. Nicht selten wird ein schmaler Grat beschritten. Ich kann gut verstehen, dass die Wirtschaft deshalb Orientierungshilfen sucht.

Dass das Strafrecht eine klare Orientierung gibt, gilt uneingeschränkt nur bei einer abstrakten Betrachtung der einschlägigen Normen. Wie oft in der Jurisprudenz liegt die Schwierigkeit in der Anwendung auf den Einzelfall. Herr Generalstaatsanwalt Kapischke wird uns dazu aus Sicht der zur Strafverfolgung berufenen Staatsanwaltschaft sicher Interessantes zu berichten haben.

Anrede,

es freut, dass mit der heutigen Veranstaltung ein Dialog zwischen Vertretern der Privatwirtschaft, der öffentlichen Hand und der Justiz hier in Köln zu Fragen der Korruptionsbekämpfung eröffnet wird. Ich wünsche allen Teilnehmern eine interessante Veranstaltung, insbesondere eine anregende und gewinnbringende Diskussion.