Zum Behandlungsvollzug gibt es keine Alternative

Zur Ausgestaltung des Strafvollzuges als Behandlungsvollzug gibt es nach den Worten von Justizminister Thomas Kutschaty keine Alternative. "Nur so können wir erreichen, dass die Verurteilten nach der Entlassung nicht erneut straffällig werden", sagte der Minister heute auf einem Festakt zum 100-jährigen Bestehen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Essen.

Ein moderner und zeitgemäßer Behandlungsvollzug müsse den Inhaftierten Hilfen anbieten, damit sie nach ihrer Entlassung ihr Leben führen können, ohne erneut straffällig zu werden, dabei Verantwortung gegenüber den Opfern von Straftaten übernehmen und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen.

Notwendig seien auch ein besseres Übergangsmanagement im Zuge der Haftentlassung sowie die Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Bürgern im Strafvollzug als wichtige Brücke für die Inhaftierten zur Außenwelt. "Von besonderer Wichtigkeit ist für mich auch die gezielte Verlegung von geeigneten Gefangenen in den offenen Vollzug", betonte der Minister. "Dort wird ein Lern- und Trainingsfeld von unschätzbarer Bedeutung bereitgestellt. Der offene Vollzug ist seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen anerkannt und erprobt. Hier nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit einen Spitzenplatz ein."

Nordrhein-Westfalen werde in naher Zukunft ein modernes Strafvollzugsgesetz auf den Weg bringen, so der Minister weiter. Das Gesetz werde die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten spezifischen verfassungsrechtlichen Grundsätze ebenso einbeziehen wie die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze.