Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende Juli ist Dr. Hubert Just, der langjährige Präsident des Landgerichts Duisburg, in den Ruhestand getreten. Wir möchten uns heute von ihm verabschieden. Zugleich möchte ich Ihnen seinen Nachfolger, Herrn Präsidenten des Landgerichts Dr. Wilfried Bünten, vorstellen und in sein neues Amt einführen.
Sehr geehrter Herr Dr. Just,
an diesem Tage möchte ich zunächst Ihnen Worte der Anerkennung und des Dankes aussprechen für Ihre Dienste, die Sie im Laufe Ihres langen Berufslebens für die Justiz unseres Landes geleistet haben. Ihr erfolgreiches Wirken auf den unterschiedlichen Ebenen der Rechtsprechung und Justizverwaltung war geprägt durch außergewöhnliches Engagement, Tatkraft und eine freundlich-vertrauenschaffende Persönlichkeit. Zu Recht genießen Sie höchste Anerkennung und Wertschätzung.
Geboren wurden Sie im sächsischen Lugau im Erzgebirge. Nach dem Schulbesuch in Geyersdorf, auf der Insel Borkum, in Wesel und in Krefeld entschieden Sie sich für das Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Berlin und Köln. Dabei soll für die Wahl Ihrer Studienorte – so ist mir zugetragen worden – auch Ihre Leidenschaft für den Eishockey-Sport und der Wunsch eine Rolle gespielt haben, auf den Kufen für ganz bestimmte Mannschaften auf Torejagd zu gehen.
Mit den Preußen bereits Deutscher Jugend-Meister brachten Sie es als wieselflinker Stürmer und exzellenter Techniker bis in die B-Nationalmannschaft. Da ist nur verständlich, dass Sie Ihrer Leidenschaft auch während des Studiums nachgehen wollten. Ihr Referendariat leisteten Sie im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Dem Vernehmen nach treffen Sie sich noch heute einmal monatlich mit Ihren damaligen Referendarkolleginnen und -kollegen zum Kegeln, was ich angesichts einer inzwischen verstrichenen Zeit von fast vierzig Jahren ausgesprochen beeindruckend finde. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung legten Sie zunächst eine kurze Episode als Rechtsanwalt ein und widmeten sich Ihrer Dissertation, bevor Sie schließlich 1976 in den richterlichen Dienst eintraten. Sie wurden am Landgericht Krefeld in Zivil- und Strafkammern sowie am Amtsgericht Krefeld als Strafrichter eingesetzt. 1978 erhielten Sie Ihre erste Planstelle als Richter am Landgericht. Da dem damaligen Krefelder Präsidenten Ihre zahlreichen und über die reine Rechtsprechung hinausreichenden Talente nicht verborgen geblieben waren, betraute er Sie schon bald mit Justizverwaltungsangelegenheiten, was sich als Ihre besondere Berufung erweisen sollte. Es war nicht einmal vier Jahre später, da wurden Sie bereits im 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erprobt. Sie bewährten sich glänzend und so war es nicht verwunderlich, dass Sie kurz darauf erneut abgeordnet und im Juli 1984 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurden.
Auch der damalige "Chefpräsident" vertraute Ihnen umgehend Verwaltungsangelegenheiten an, ab September 1984 im Dezernat 1 die Angelegenheiten der Richter. Sieben Jahre übten Sie dieses Amt aus, bevor Sie im Juni 1991 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Düsseldorf ernannt wurden. Ihrer neuen Station blieben Sie indes nur drei Jahre treu. Angesichts Ihrer vorzüglichen Leistungen war es nur folgerichtig, dass Sie schon bald zu noch bedeutenderen Positionen berufen wurden: Zunächst wurden Sie im Oktober 1994 zum Präsidenten des Landgerichts Krefeld, sodann im Juni 1997 zum Präsidenten des großen Landgerichts hier in Duisburg ernannt, das Sie nun bis zum Eintritt in den verdienten Ruhestand über dreizehn Jahre lang geleitet haben. Die Würdigung Ihrer Person wäre schließlich höchst unvollständig, würde man nicht auch Ihr besonderes Engagement im Präsidialrat erwähnen, dessen Vorsitz Sie eine Zeit lang übernahmen. Dabei waren Sie im wohlverstandenen Sinne ein Vertreter der Interessen der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Auch hierfür möchte ich Ihnen – sicher auch im Namen der Richterschaft – ganz besonders danken.
Sehr geehrter Herr Dr. Just,
für die Justiz in Nordrhein-Westfalen waren Sie in jeder Hinsicht ein Glücksfall. Ihre früheren Dienstvorgesetzten rühmen Ihre hohe Integrationskraft und natürliche Autorität, betonen Ihre herausragenden analytischen Fähigkeiten ebenso wie Ihre liebenswürdige Wesensart. Für letztere sicher nicht ganz unwesentlich dürfte Ihr feinsinniger, hintergründiger und zuweilen schwarzer Humor sein, der schon so manche "sprachliche Glanzleistung" des Oberlandesgerichts oder Justizministeriums schonungslos und fein säuberlich vorgeführt haben soll, ohne dabei jedoch in irgendeiner Weise verletzend zu sein. In Ihrer Person verbinden sich ausgesprochene Gelassenheit und unermüdliche Schaffenskraft. Besonders hervorzuheben jedoch ist Ihr beispielhaftes Geschick und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen. Dass Sie die Angehörigen Ihres Hauses stets als eine Art "Familie" angesehen haben, haben Sie durch Ihr Wirken jederzeit unter Beweis gestellt. Dabei haben Sie sich dank Ihrer angenehmen Bescheidenheit und Zurückhaltung, Ihrer motivierenden Kollegialität, Ihrer persönlichen Fürsorge und Wertschätzung für Kollegen und Mitarbeiter, die weit über das hinausgeht, was von einem "Chef" üblicherweise zu erwarten ist, nicht nur die Achtung Ihrer Behördenangehörigen, sondern auch deren uneingeschränktes Vertrauen gesichert.
Aber nicht nur innerhalb Ihres Tätigkeitsbereichs, auch in der Öffentlichkeit haben Sie sich großen Respekt, hohes Ansehen und gleichermaßen Sympathie und Vertrauen erworben und es verstanden, das Erscheinungsbild der Justiz und ihre Anliegen nachhaltig positiv zu prägen. Heute können Sie mit Zufriedenheit und voller Stolz auf ein erfülltes Richterleben von mehr als 34 Jahren zurückblicken, davon fast 16 Jahre als Landgerichtspräsident. Für Ihr Wirken und Ihre eindrucksvolle Arbeit danke ich Ihnen herzlich.
Sehr geehrter Herr Dr. Just,
Mit dem Eintritt in den Ruhestand ist nun ein ganz neuer Lebensabschnitt für Sie angebrochen, in dem Sie Zeit für viele schöne Dinge finden werden: Schon lange jagen Sie immer montags nach Feierabend mit den "Big Old Boys" in der Krefelder Rheinlandhalle dem Puck hinterher, eine Leidenschaft, der Sie dem Vernehmen nach nun endlich wieder intensiver nachgehen wollen. Ich hoffe mit Helm, Schulterschutz und Schienbeinschoner! Für die kommende Zeit und alle Pläne, die Sie hegen, wünsche ich Ihnen und Ihrer verehrten Frau Gemahlin gute Gesundheit, persönliches Wohlergehen und viel Freude.
Sehr geehrter Herr Dr. Bünten,
für das Landgericht Duisburg tragen nun Sie die Verantwortung. Erlauben Sie mir, dass ich für diejenigen unter uns, die Sie noch nicht kennen, auch Ihren Werdegang kurz nachzeichne.
Geboren wurden Sie hier in Duisburg. Rechtswissenschaft studierten Sie in Bochum und Tübingen. Nach herausragenden Staatsexamina entschieden Sie sich für die richterliche Laufbahn und traten 1977 Ihren Dienst am Landgericht in Duisburg an, wo Sie 1980 auch Ihre erste Planstelle erhielten und noch während der Probezeit vom damaligen Präsidenten mit Justizverwaltungsangelegenheiten betraut wurden. Ihre ungewöhnliche juristische Begabung empfahl Sie schnell für eine Tätigkeit am Oberlandesgericht. Die Erprobung im 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verlief denn auch so erfolgreich, dass der damalige "Chefpräsident" Sie gar nicht erst wieder gehen ließ, sondern zunächst im Abordnungswege, bald aber schon als Richter am Oberlandesgericht bei sich behielt, wo Sie als Verwaltungsdezernent vor allem mit Disziplinarangelegenheiten befasst waren. Der Tätigkeit am Oberlandesgericht folgte ein dreijähriger Einsatz als Leiter des für die Fragen der Dienstaufsicht und Disziplinarsachen zuständigen Referats im Landesjustizministerium. Nach Rückkehr an das Oberlandesgericht waren Sie zunächst vornehmlich mit Rechtsprechungsaufgaben befasst, bevor Sie im November 1995 zum Vorsitzenden Richter ernannt wurden und die Leitung eines Familiensenats, später eines Zivilsenats übernahmen. Dabei haben Sie die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts seit Langem nachhaltig geprägt.
Im Oktober 2002 wurden Sie zum ständigen Vertreter der Präsidentin des Oberlandesgerichts bestellt, im November 2003 zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts ernannt. Und was diese Zeit angeht, konnten wir bereits gerade den Worten von Frau Paulsen entnehmen, wie erfolgreich Sie sich dem Oberlandesgericht und insbesondere seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewidmet haben. Nicht nur die zahlreichen Verwaltungsaufgaben, auch die Rechtsprechung haben Sie weiter mit dem von Ihnen gewohnten Engagement und Einsatz betrieben. Ihre Leistungen haben Sie nun an die Spitze eines großen Landgerichts geführt – ich freue mich sehr, es seit August nun in Ihren bewährten Händen zu wissen.
Sehr geehrter Herr Dr. Bünten,
Ihr Name hat in der Justiz unseres Landes seit vielen Jahren einen ausgezeichneten Klang. Eine außergewöhnliche juristische Begabung mit der Fähigkeit, praxisorientierte Rechtsfindung und wissenschaftliche Gründlichkeit meisterhaft zu verbinden, ein unbestechliches Judiz auf der Grundlage eines fest gegründeten, unbeirrbaren Gerechtigkeitsempfindens wie auch ein vorzügliches Einfühlungsvermögen in menschliche Verhaltensweisen zeichnen Sie in besonderer Weise aus.
Aufgrund Ihrer Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit, Ihres Verantwortungsbewusstseins, Pflichtgefühls und vorbildlichen Amtsverständnisses haben Sie sich in allen Ihren bisherigen Funktionen als eine exzellente Führungskraft erwiesen und dabei jede Ihnen gestellte Aufgabe mustergültig bewältigt. Durch Ihre große Vielseitigkeit, Ihren unbeirrbaren Sachverstand, Ihre Gabe zur Personalführung und Ihr beeindruckendes Organisationstalent sind Sie, sehr geehrter Herr Dr. Bünten, bestens für Ihr neues Amt gerüstet. Ich bin mir sicher, dass Sie auch Ihre neue Herausforderung glänzend meistern werden und dass die Leitung des Landgerichts bei Ihnen allerbestens aufgehoben ist. Dabei wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand sowie viel Freude und Erfolg!