
Kurz vor der parlamentarischen Weihnachtspause kommt das Plenum zu seinen letzten Sitzungen zusammen. Wichtige Entscheidungen stehen an. Darunter die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes sowie die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Zuletzt hatte die Landesregierung beschlossen, die von der Steuerschätzung prognostizierten Steuermehreinnahmen für 2010 von rund 460 Millionen Euro vollständig zur Senkung der Neuverschuldung einzusetzen. Damit sinkt die geplante Nettokreditaufnahme im Nachtragshaushalt 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen von 8,9 auf 8,4 Milliarden Euro. Das zeigt, die Landesregierung nimmt die Haushaltskonsolidierung außerordentlich ernst. Spielräume werden für geringere Schulden genutzt. Diesen Weg wird die rot-grüne Landesregierung auch für den Haushalt 2011 fortsetzen.
Dennoch ist mit dem Nachtragshaushalt eine erhebliche Neuverschuldung verbunden. Das ist notwendig, um den Haushalt auf solide Füße zu stellen. Die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung hat bewusst zahlreiche Haushaltsrisiken herausgerechnet, verschleiert und verschwiegen. Der Nachtragshaushalt ist somit auch eine Endabrechnung der alten Landesregierung. Einzelheiten zum Nachtraghaushalt finden sich hier:
Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010 – 10,5 Mio. Euro mehr für die Stadt Essen
Die Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat sich infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich verschlechtert. Die Auswirkungen zeigen sich zum einen in den stark gesunkenen Erträgen, insbesondere beim Aufkommen der Gewerbesteuer, aber auch in gestiegenen Aufwendungen, vor allem im Bereich der sozialen Leistungen. Im Haushaltsjahr 2010 ist die Zahl der Kommunen im Nothaushaltsrecht explosionsartig auf einen neuen Höchststand von 137 gestiegen. Rund 35 Kommunen sind bereits bilanziell überschuldet oder es droht ihnen im mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum der Eintritt der Überschuldung. Die Finanzausstattung der Kommunen soll daher im Haushaltsjahr 2010 durch die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes verbessert werden, indem der Abzug von der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 166,2 Mio. Euro für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts entfällt und die Kommunen in Höhe des Verbundsatzes an vier Siebteln der Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer über den fakultativen Steuerverbund als Verbundgrundlagen beteiligt werden. Allein für die Stadt Essen ergeben sich dadurch Verbesserungen in Höhe von rund 10,5 Mio. Euro. Weitere Einzelheiten finden sich hier:
Solidarische Gesundheitsversorgung erhalten – Bürgerversicherung einführen
Auf insgesamt 13 Milliarden Euro summieren sich die Zusatzbelastungen, die die gesetzlich Krankenversicherten tragen müssen, wenn sich die Bundesregierung mit ihren Reformvorhaben durchsetzt. So soll nach den Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden damit mit jeweils 3,2 Milliarden Euro belastet. Vor allem Durchschnitts- und Geringverdiener werden in einem nie gekannten Ausmaß belastet. Für die Arbeitgeber soll das aber die letzte Beitragserhöhung bleiben – ihren Beitragsanteil will die Koalition danach dauerhaft einfrieren. Ihr allmählicher Ausstieg aus der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens wäre damit vorgezeichnet. Die Landesregierung soll sich deshalb unter anderem dafür einsetzen, dass die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder hergestellt, die weitere Belastung von Versicherten durch Zuzahlungen, Zusatzbeiträge und Leistungsausgrenzungen verhindert, die gesetzliche Krankenversicherung nicht zu einem Kopfpauschalensystem umgebaut und das Ziel eine solidarische Bürgerversicherung einzurichten mit Nachdruck verfolgt und eine Gesundheitsreform auf den Weg gebracht wird, mit der schrittweise eine solidarische Bürgerversicherung eingeführt wird. Mehr…
Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts
Die Bürgerinnen und Bürger erfahren die kommunalen Unternehmen in NRW täglich als zuverlässige Dienstleister. Sie sichern u. a. die Energie- und Wasserversorgung, organisieren den öffentlichen Personennahverkehr, halten preiswerten Wohnraum vor und entsorgen zuverlässig den Abfall. Als nicht auf Gewinnmaximierung orientierte Unternehmen der Daseinsvorsorge sind sie ein wichtiger Garant für die Lebensqualität in unseren Städten und durch die enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk und Mittelstand deren natürliche Partner.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung von in öffentlicher Trägerschaft erbrachten Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Im Gegenteil, wenn wenige große Unternehmen die Märkte beherrschen, bleiben Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher meist auf der Strecke.
Daher müssen die Fesseln, die der Kommunalwirtschaft von CDU und FDP angelegt wurden wieder gelöst werden. Neben der Wiederherstellung der alten Rechtslage wird die überregionale Wettbewerbsmöglichkeit der kommunalen Energieversorger gesichert. Zudem sollen den Kommunen Gestaltungsspielräume eröffnet werden, die eine effiziente Aufgabenerledigung und eine bessere interkommunale Zusammenarbeit erleichtern. Mehr…
Mehr Steuergerechtigkeit und Steuereinnahmen durch mehr Betriebsprüfer/innen
Die Finanzbeamteninnen und Finanzbeamten und Tarifbeschäftigten in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens leisten hervorragende Arbeit in einem schwierigen und komplexen Rechts- und Arbeitsbereich. Ihre Arbeit erfordert breites Fachwissen und ein hohes Maß an Spezialisierung. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in der Betriebsprüfung, besonders in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung, ist inzwischen deutlich zu hoch. In den kommenden Jahren sind daher erhebliche Abgänge zu erwarten, die durch die bisherige Personalbewirtschaftung nicht ausgeglichen werden können. Damit steht zu befürchten, dass es mittelfristig zu deutlichen Problemen bei der Wiederbesetzung und auch zu einem erheblichen Wissensverlust kommt. Speziell im Bereich der Betriebsprüfung werden die Mängel offenbar. Trotz verbesserter Automationsunterstützung und des Einsatzes von hochqualifizierten Beamtinnen und Beamten, kann bereits heute aufgrund der deutlich zu geringen Personalausstattung keine umfassende und dem Prüfungsbedarf entsprechende Betriebsprüfung mehr gewährleistet werden. Dabei kann insbesondere der Bereich der Betriebsprüfung über die erzielten steuerlichen Mehrergebnisse belegen, dass eine hohe Kontrolldichte unverzichtbar ist und auch nicht unerheblich zu einem verbesserten Steueraufkommen von Bund, Land und Kommunen beiträgt. In einem fraktionsübergreifenden Antrag wird die Landesregierung deshalb aufgefordert die Zahl der Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer in der Landesfinanzverwaltung NRW bis zum Jahr 2015 signifikant zu erhöhen und sofort mit der Umsetzung zu beginnen. Mehr…
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Nächste Plenartermine
Die nächsten Plenarsitzungen finden am 19. und 20. Januar 2011 statt.