Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist ein guter Kompromiss

Der Bundesrat hat heute (Freitag, 17. Dezember 2010) entschieden, zu dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit ist der Weg frei, dass die neuen Regelungen kurzfristig in Kraft treten können.

Justizminister Thomas Kutschaty begrüßt dieses Ergebnis: "Der Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiss. Eine Reform war nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nötig." Der Gerichtshof hatte im Dezember 2009 einzelne Regelungen im Bereich der Sicherungsverwahrung beanstandet. Seither sind mehrere Sicherungsverwahrte auf freien Fuß gekommen.

"Sicherungsverwahrung ist das schärfste Schwert des Staates. Es wird in Zukunft auch nur bei den schwersten Straftaten zum Einsatz kommen", kommentierte der Minister die Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf Taten gegen Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung sowie auf gemeingefährliche Straftaten. Dennoch seien die Neuregelungen insgesamt keine Abschwächung gegenüber dem noch geltenden Recht. Parallel zur Beschränkung der Anlasstaten wurden die Hürden für die Anordnung von Sicherungsverwahrung gesenkt. Minister Kutschaty: „Endlich ist klargestellt, dass wirklich gefährliche Täter nicht mehr aus formalen Gründen entlassen werden müssen.“

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Einführung der so genannten elektronischen Fußfessel vor. Mit ihrer Hilfe soll überwacht werden, dass unter Führungsaufsicht stehende Straftäter ihren Weisungen nachkommen. Auch wenn damit Rückfalltaten nicht gänzlich verhindert werden könnten, ließen sich Risiken für die Bevölkerung doch reduzieren, erklärte der Minister. Er schränkte jedoch ein: "Die Zeit, die sich der Bund mit dem Gesetz gelassen hat, fehlt uns jetzt bei der praktischen Umsetzung. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer zügigen Bereitstellung der Technik."