Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister in Nordrhein-Westfalen werden künftig besser besoldet. Eine entsprechende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschloss heute (Donnerstag, 31. März 2011) der Landtag in Düsseldorf.
Mit diesem Schritt werde den im Laufe der Jahre stetig gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten Rechnung getragen, erklärte Justizminister Thomas Kutschaty. "Die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister haben verantwortungsvolle hoheitliche Aufgaben zu erfüllen", betonte der Minister. Dazu zählte er unter anderem die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden sowie die Vorführung und Bewachung von Gefangenen.
Deshalb werde nun das Eingangsamt der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes von der Besoldungsgruppe A 3 auf A 4 angehoben. Für die Leiterinnen und Leiter größerer Wachtmeistereien (in der Regel mit 20 und mehr Planstellen) werde die Grundlage für die Anhebung der Besoldung des Spitzenamtes von A 6 nach A 7 geschaffen. Dies sei ein "wichtiges Zeichen für eine besondere Anerkennung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe", so der Minister.
Hintergrund:
Die aktuelle Besoldungstabelle finden Sie unter
http://www.lbv.nrw.de/beztab/besoldung_01032010/beso_abrw_010310.pdf