Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung bringt nach Einschätzung von Justizminister Thomas Kutschaty Rechtsklarheit. "Der Bundesgesetzgeber ist jetzt gefordert, auf Grundlage der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die völlig unübersichtlich gewordene Gesetzeslage zur Sicherungsverwahrung in Gänze klar und eindeutig neu zu regeln", erklärte der Minister heute (Mittwoch, 4. Mai 2011) in Düsseldorf.
"Wichtig ist, dass auch nach dieser Entscheidung die Möglichkeit besteht, äußerst gefährliche Verbrecher in Sicherungsverwahrung zu behalten", betonte der Minister. Für die Freilassung von Verwahrten gebe es außerdem auch künftig keinen Automatismus. Jeder Einzelfall werde von Gerichten entschieden.
Nordrhein-Westfalen werde bei der bevorstehenden Neuregelung seine hohe Fachkompetenz bei der praktischen Umsetzung der Sicherungsverwahrung mit Nachdruck einbringen. Das Karlsruher Urteil müsse aber zunächst sorgfältig geprüft und ausgewertet werden. In jedem Fall werde die Sicherheit der Bevölkerung für die Landesregierung auch weiterhin oberste Priorität haben.