Justizminister Thomas Kutschaty hat heute (Montag, 16. Mai 2011) den Rechtsausschuss des Landtags ausführlich über den Stand der komplexen Ermittlungen gegen einen Krefelder Rechtsanwalt wegen Betrugs und Untreue sowie – in diesem Zusammenhang – den Verdacht einer unrechtmäßigen Parteienfinanzierung informiert.
Der Justizminister verwahrte sich zunächst gegen den Vorwurf, er habe in der Ausschuss-Sitzung am 23. März 2011 die Abgeordneten zum damaligen Stand des Ermittlungsverfahrens falsch oder zumindest lückenhaft unterrichtet: "Ich habe den Rechtsausschuss am 23. März auf der Grundlage der mir vorliegenden Berichterstattung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Krefeld und des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf umfassend unterrichtet. Ich habe nichts zurückgehalten."
Entgegen anders lautender Darstellung sei in dem Ermittlungskomplex weder eine Einstellung noch eine Teileinstellung erfolgt, so der Minister weiter. Dies habe er dem Ausschuss bereits am 23. März mitgeteilt.
Der Minister führte weiter aus, in Hinblick auf die Medienberichte der vergangenen Woche über einen vermuteten neuen "modus operandi" einer illegalen Parteienfinanzierung habe die Staatsanwaltschaft Krefeld nun umgehend Vorermittlungen aufgenommen, sie prüfe also einen entsprechenden Anfangsverdacht. "Die Sichtung des gesamten Akteninhalts und aller Beweisunterlagen wird unter dem in den Medien besonders diskutierten Blickwinkel einer etwaigen strafrechtlich relevanten Verknüpfung von Aufträgen und Parteispenden vorgenommen", so der Minister. Dabei werde die Staatsanwaltschaft Krefeld – unterstützt von einem Wirtschaftsreferenten und einem Buchhalter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf – sämtliche ihr vorliegenden Akten und Beweismittel auswerten.
Justizminister Kutschaty betonte außerdem, der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf habe nach Prüfung der Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Krefeld keinen Anlass gesehen, die Ermittlungen selbst zu führen oder eine andere Staatsanwaltschaft seines Bezirks damit zu beauftragen.
Über den Fortgang des Verfahrens wird der Minister den Rechtsausschuss weiter informieren.