Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz zu den Themen Sicherungsverwahrung und Elektronische Aufenthaltsüberwachung werden nach Einschätzung von Justizminister Thomas Kutschaty die notwendigen gesetzlichen Neuregelungen vorantreiben.
"Mit der Gesetzgebung ist jetzt umgehend der Bund in der Pflicht, wobei die Länder natürlich eng mitwirken werden", erklärte der Minister heute (Donnerstag, 19. Mai 2011) in Düsseldorf. Bis spätestens 31. August dieses Jahres sollten gemeinsame Eckpunkte zur Umsetzung des Verfassungsgerichts-Urteils zur Sicherungsverwahrung entwickelt werden. Ziel sei es, das parlamentarische Verfahren bis zum 30. Juni 2012 abzuschließen, damit die Länder bis zum 31. Mai 2013 die gesetzlichen und rechtlichen Möglichkeiten für eine sichere Unterbringung und Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter schaffen können.
"Wichtig ist, dass auch künftig die Möglichkeit bestehen bleibt, äußerst gefährliche Verbrecher in die Sicherungsverwahrung zu bringen", betonte der Minister. Angestrebt werde ein bundesweit einheitliches Verfahren für die Anordnung und den Vollzug der Sicherungsverwahrung sowie der Therapieunterbringung. Dabei müsse es gelingen, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten und gleichzeitig die Bedingungen für eine freiheitsorientierte und therapiegerechte Unterbringung zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Länder NRW und Niedersachsen werde gesetzliche Grundlagen zur Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung aufstellen.
"Die Frage, ob man eventuell Sicherungsverwahrte in gemeinsamen Einrichtungen für mehrere Bundesländer unterbringt, darf nicht alleine vom Kostenfaktor abhängen", so der Minister weiter. Nach den Karlsruher Vorgaben müsse eine Therapie im Vordergrund stehen.
Minister Kutschaty begrüßte, dass für die Datenkontrolle bei der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (auch "Elektronische Fußfessel" genannt) eine gemeinsame Einrichtung der Länder in Hessen angestrebt wird. Auch künftig gelte aber, dass die Elektronische Aufenthaltsüberwachung die Sicherungsverwahrung nicht ersetzen könne, sondern ein wirksames Kontrollinstrument im Rahmen der Führungsaufsicht sei.
Der Minister verwies auch auf den derzeit im Landtag zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf, wonach aus dem Gefängnis entlassene Sicherungsverwahrte auf eigenen Antrag vorübergehend wieder im Justizvollzug Aufnahme finden können, wenn sie mit dem Leben in Freiheit nicht zurechtkommen. Dies sei keine Neuinhaftierung, sondern eine dem Schutz der Allgemeinheit dienende Krisenintervention von vorübergehender Dauer.