Sondersitzung des Landtags NRW: Schulrechtsänderungsgesetz und Verfassungsänderung

Die ersten Lesungen des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen stehen auf der Tagesordnung der Sondersitzung, zu der die Abgeordneten des Landtags NRW am Freitag, 9. September 2011, 12 Uhr im Plenarsaal zusammenkommen.

Dabei soll der Entwurf für das Schulrechtsänderungsgesetz "neben den heutigen Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der Sekundarstufe I" im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankern. Die angestrebte Verfassungsänderung, mit der die institutionelle Garantie der Hauptschule in der NRW-Verfassung aufgegeben werden soll, wird mit der Schließung vieler Hauptschulstandorte und dem massiven Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung und des veränderten Schulwahlverhaltens der Eltern begründet.

Beide Gesetzentwürfe werden von den Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt und miteinander verbunden diskutiert. Die drei Fraktionen hatten sich am 19. Juli 2011 auf Eckpunkte für einen Schulkonsens verständigt. Die Gesetzgebungsverfahren sollen nach Wunsch der drei Fraktionen bis Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden. Das ist die Begründung für die Sondersitzung im unmittelbaren Anschluss an die Sommerpause.

Eine Viertelstunde nach Ende der Plenarsitzung, die voraussichtlich bis 13.30 Uhr dauern wird, werden die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) und des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina Gödecke, SPD) in einer gemeinsamen Sitzung die beiden Gesetzentwürfe beraten (Raum E1 – D05). Die Mitglieder des Hauptausschusses kommen zur gleichen Zeit zusammen, um sich mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung zu befassen (Raum E1 – A16).