Am Gerichtsstandort in Düsseldorf werden europaweit die meisten Patentverletzungsverfahren verhandelt. Kutschaty: "Wegen der in Fachkreisen anerkannten hohen Qualität haben die Düsseldorfer Patentgerichte international den Ruf eines ‚Weltpatentgerichts‘ erworben. Damit das so bleibt, werden wir die notwendigen Maßnahmen treffen, um neben den bereits vorhandenen zwei Patentstreitkammern am Landgericht Düsseldorf eine dritte Kammer einzurichten!"
Mit im Schnitt etwa 600 Patentverfahren pro Jahr steht das Landgericht Düsseldorf mit deutlichem Abstand an der Spitze der bundesweiten Tabelle und hat damit fast so viele Verfahren wie die anderen wichtigen Patentgerichtsstandorte in Deutschland zusammen. Das zeigt eindrucksvoll, welch guten Ruf das Landgericht für Patentstreitigkeiten hat.
Derzeit gibt es am Landgericht Düsseldorf zwei Patentstreitkammern mit insgesamt acht Richterinnen und Richtern. Um angesichts der hohen Eingangszahlen in Zukunft zu gewährleisten, dass die Parteien nicht nur in gewohnter Weise qualitativ exzellente Entscheidungen, sondern diese Entscheidungen auch schnell erhalten, soll eine dritte Patentstreitkammer am Landgericht Düsseldorf eingerichtet werden. Hierfür wird das Landgericht Düsseldorf personell um mindestens drei Richterstellen gestärkt werden. Daneben ist die Verstärkung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits beschlossen.
Dieser Schritt soll zum einen zu Gunsten der streitenden Parteien von Patentverfahren erfolgen. Zum anderen wird damit mit Blick auf die derzeitigen Bestrebungen zur Schaffung einer Europäischen Patentgerichtsbarkeit mit lokalen Kammern in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wichtigkeit des Düsseldorfer Patentgerichtsstandortes hervorgehoben. Bei der von der Bundesregierung zu fällenden Entscheidung über die Standorte der Lokalkammern des neuen europäischen Gerichtes wird man schon angesichts der ausgewiesenen Kompetenz an Düsseldorf nicht vorbeikommen.