Der NRW-Landtag hat heute in einem Nachtragshaushalt rund 300 neue Stellen für den Geschäftsbereich der Justiz beschlossen. Der Nachtragshaushalt setzt damit nach den Ereignissen aus der Silvesternacht von Köln zentrale Punkte aus dem 15-Punkte-Programms der Landesregierung zur Stärkung der inneren Sicherheit und besseren Integration von Flüchtlingen um.
Die Staatsanwaltschaften und Gerichte des Landes werden mit jeweils 100 zusätzlichen Planstellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gestärkt, um neue Kriminalitätsphänomene in Großstädten gezielt zu bekämpfen, reisende Straftäter konsequent zu verfolgen und Gefährdungen des Rechtsstaates durch Extremisten entgegen zu wirken.
Mit den bewilligten Stellen sollen die besonders beschleunigten Verfahren in den Großstädten weiter ausgebaut und personell gestärkt werden, so dass gesichert durch eine sog. Hauptverhandlungshaft zeitnah ein Urteil gesprochen werden kann. Bei den Staatsanwaltschaften sollen – je nach den örtlichen Erfordernissen – verstärkt Sonderabteilungen eingerichtet werden, die bestimmte Arten von Kriminalität korrespondierend zu polizeilichen Maßnahmen verfolgen. Erprobte Konzepte wie der Einsatz von Staatsanwälten mit einer festen örtlichen Zuständigkeit sollen umgesetzt werden, um örtliche Banden- und Clanstrukturen aufzubrechen. Außerdem sollen die Ermittlungskapazitäten zur Bekämpfung rechter Hetze im Netz erhöht und mit mehr Personal die Aufklärung von Straftaten mit extremistischem Hintergrund vorangetrieben werden.
Neben den neuen Planstellen für Richter und Staatsanwälte werden Staatsanwaltschaften und Gerichte mit rund 100 neuen Stellen im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst unterstützt.
Der Nachtragshaushalt stellt außerdem die Weichen für den schnellen Einsatz von 500 Polizistinnen und Polizisten, die zusätzlich an den Kriminalitätsbrennpunkten der Ballungsräume eingesetzt werden sollen. Es handelt sich um eines der größten Programme für die innere Sicherheit und Justiz, das in der Nachkriegsgeschichte in NRW aufgelegt wurde. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen im Haushalt gegenfinanziert.