Heute wurde im Plenum über den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag zum Thema Schutzrechte von Beschäftigten debattiert. CDU und FDP wollen diese Schutzrechte mit Hilfe einer Reform des Arbeitszeitgesetzes aufweichen. Dazu erklärt Josef Neumann, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit der Bundesratsinitiative gegen das Arbeitszeitgesetz und dem sogenannten ‚Entfesselungspaket‘ zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten in NRW schleift die Mitte-Rechts-Koalition wichtige Grundpfeiler des Arbeitsschutzes.
Mit dem Arbeitszeitgesetz werden Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und Mindestdauer von Ruhezeiten und Pausen geregelt. Die Sozialpartner können davon abweichende Regelungen vereinbaren. Die Mitte-Rechts-Koalition hält das Arbeitszeitgesetz vor dem Hintergrund der Digitalisierung für nicht mehr zeitgemäß und will es durch eine Initiative im Bundesrat entkernen. Als zukünftiger Maßstab soll Beschäftigten nur die EU-Arbeitszeitrichtlinie dienen, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Die Richtlinie enthält keinerlei Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit.
Das lehnt die SPD-Fraktion ab. Wir fordern stattdessen die Landesregierung dazu auf, die Herausforderungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt so zu gestalten, dass die Schutzfunktion des Arbeitsrechts nicht geschwächt wird.“