Der Bundestag wird in dieser Woche über das Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz abstimmen. Das Gesetz soll die Versorgung von Versicherten mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege neu regeln. U.a. soll der sogenannte „Weaning-Prozess“, also die Hilfe bei der Entwöhnung von der künstlichen Beatmung zur selbständigen Atmung, optimiert werden. In der Regel soll die Beatmungs-Entwöhnung dann in Pflegeheimen oder speziellen Beatmungs-WGs erfolgen. Die Intensivpflege in der eigenen Wohnung wird dadurch künftig die Ausnahme sein.
Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das Gesetz muss sicherstellen, dass die Menschen selbstbestimmt entscheiden können, wo sie ihre Behandlung erhalten. Es darf auf keinen Fall dazu führen, dass die freie Wahl von Wohnort und Wohnform eingeschränkt wird. Die UN-Behindertenkonvention und die dort verbrieften Rechte der Menschen mit Behinderung müssen gewahrt bleiben. Der Bundestag muss daher Sorge dafür tragen, dass das Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung Rechnung trägt!“