Andreas Bialas / Jürgen Berghahn: „Unauffindbare Akte erschwert Aufklärungsarbeit im Fall Lügde“

In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) IV „Kindesmissbrauch“ wurden eine ehemalige Polizeibeamtin und eine ehemalige Staatsanwältin vernommen. Demzufolge könnte es bereits in den 1980er Jahren Ermittlungen gegen Andreas V. gegeben haben. Zudem wurde 2002 durch die Staatsanwaltschaft Detmold sogar ein Strafverfahren gegen Andreas V. wegen des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs eingeleitet. Die diesem Verfahren zu Grunde liegende Akte liegt dem PUA jedoch nicht vor. Die SPD-Fraktion hatte am 1. Oktober 2020 den Justizminister aufgefordert, die Akte bis zum gestrigen Tage (8. Oktober 2020) zu übermitteln. Dieser hatte daraufhin mitgeteilt, dass zu diesem Strafverfahren „keine Vorgänge mehr vorhanden“ seien. Hierzu erklären Jürgen Berghahn, Sprecher, und Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im PUA IV:

„Erneut hat sich heute bestätigt, dass es bereits in weit zurückliegender Vergangenheit Anhaltspunkte auf Straftaten von Andreas V. gegeben hat. Von 2002 an wurde gegen ihn sogar wegen Kindesmissbrauchs ermittelt. Dass die Ermittlungsakten hierzu dem PUA nicht vorliegen, ist nicht hinnehmbar. Wieder einmal hat sich heute gezeigt, dass die bestehende Aktenlage die Aufklärungsarbeit im PUA massiv erschwert. Wie kann es sein, dass eine Akte, die das Ermittlungsverfahren gegen Andreas V. aus dem Jahr 2002 dokumentiert, nicht mehr vorhanden ist? Wir erwarten, dass sich der Justizminister hierzu erklärt. So kann der PUA nicht arbeiten.“