Josef Neumann: „Die Corona-Pandemie trifft den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung hart – Sozialminister Laumann tut zu wenig für die Teilhabe am Arbeitsleben!“

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am
03. Dezember 2020 erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der
SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind für Menschen mit Behinderung besonders gravierend: Im Oktober dieses Jahres liegt die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland um rund 13 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Damit sind derzeit mehr als 170.000 Menschen mit Behinderung ohne Arbeit – der höchste Wert seit 2016. Auch in NRW ist der Anstieg der Arbeitslosenquote mit mehr als 11 Prozent viel zu hoch.

Die Covid-19-Pandemie stellt gerade für Inklusionsunternehmen, die einen besonders hohen Anteil von Menschen mit Behinderung beschäftigten, eine große Herausforderung dar. Viele dieser Betriebe sind in Branchen wie Gastronomie, Hotellerie und Catering tätig. Diese Unternehmen sind im besonderen Maße vom Lockdown und den andauernden Beschränkungen des Wirtschaftslebens betroffen. Deswegen müssen die Landesregierung und insbesondere der zuständige Sozialminister Karl-Josef Laumann viel mehr tun, um die Chancen der Menschen mit Behinderung auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu erhöhen. Das Land muss seine Gestaltungsmöglichkeiten für einen inklusiven Arbeitsmarkt konsequenter nutzen und die Inklusionsunternehmen passgenau unterstützen. Auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung leiden unter den Folgen der Corona-Krise. Es muss sichergestellt werden, dass die Werkstatt-Entgelte unvermindert gezahlt und die drohenden Kürzungen abgewendet werden. Es darf nicht sein, dass Unternehmen der privaten Wirtschaft auf Staatshilfe vertrauen können, während die Werkstätten leer ausgehen.

Zudem gilt ganz klar: Menschen mit Behinderung dürfen auch in Zeiten der Corona-Krise nicht benachteiligt werden! Alle Menschen gleichermaßen müssen darauf vertrauen können, dass ihnen der Staat bestmögliche medizinische Versorgung und soziale Betreuung garantiert.

Für die Werkstätten und die Einrichtungen der Eingliederungshilfe für das Wohnen gilt das im besonderen Maße. Die Bewohnerinnen und Bewohner und die Beschäftigten benötigen dringend ausreichend Schutzkleidung, Schutzmasken, Testmöglichkeiten und alles Notwendige an medizinischer Ausrüstung. Arztbesuche, begleitete Einkäufe im Supermarkt und Betreuungen für die Erledigung alltäglicher Dinge müssen unvermindert möglich sein! Besuche von Angehörigen und Freunden müssen immer möglich sein.

Nur so kann es gelingen, die Herausforderungen der Corona-Epidemie gemeinsam zu meistern. Die Rechte der Menschen mit Behinderung, ihr Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe, Zugang zu Bildung und das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes müssen so wie in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgeschrieben gesichert werden!“