Was sind Kleine Anfragen?

Die Kleine Anfrage

Jeder Abgeordnete kann von der Landesregierung durch Kleine Anfragen Auskünfte verlangen. Die Kleine Anfrage wird schriftlich gestellt und beantwortet, sie muss sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und darf nicht mehr als 5 Unterfragen enthalten.

Hauptsächlicher Nutzen ist, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Einzelprobleme zu lenken und dazu Informationen von der Regierung zu bekommen.

Die Kleine Anfrage muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, sonst kann sie per Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt werden.